Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an mich, wenn aus
medizinischen oder anderen
nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen
vorhersehbar ist, dass Ihnen das Erbringen der
geforderten Leistungen teilweise oder ganz unmöglich sein wird!
Bitte beachten Sie dabei allerdings, dass rein bilaterale Absprachen
zwischen Lehrenden und Studierenden zwecks Erlangung von
abweichenden Prüfungsmodalitäten
studienrechtlich nicht gedeckt sind. In so einem Fall ist es
unabdingbar, dass Sie sich auch raschest direkt an die Uni-Abteilung
Disability&
Diversity wenden!
Dies gilt sinngemäß auch für
längere Krankheiten. Soweit organisatorisch möglich, werde
ich dann versuchen, mit Ihnen eine Sonderregelung zu
vereinbaren.
Aufgabenblätter
Es werden (vermutlich 12 mal) Aufgabenblätter auf der WWW-Seite der
Lehrveranstaltung verlautbart werden, welche dann bis zum jeweils am
Aufgabenblatt angegebenen Datum ausgearbeitet werden sollten.
Pro Aufgabenblatt wird es vermutlich 4-5 Aufgaben geben.
Ich werde versuchen, jeweils bis längstens Dienstag abends
ein neues Aufgabenblatt zu erstellen, welches dann jeweils bis zum
Donnerstag in der folgenden Woche auszuarbeiten ist. (Das
Aufgabenblatt für die UV am DO 24.10.2024 wird also bis
spätestens DI 15.10.2024 abends bekanntgegeben werden.)
Einzige Ausnahme: Am DO 03.10.2024 gibt es bereits ein Aufgabenblatt
mit Wiederholungsaufgaben
für DO 10.10.2024.
Sie bekunden durch Markieren ("Kreuzerl") einzelner Aufgaben im Abgabesystem,
dass Sie diese Aufgaben derart detailliert ausgearbeitet
und verstanden haben,
dass Sie sie vortragen und erklären
können,
und dass Sie dazu auch Fragen beantworten können:
Dieses Ankreuzen hat jeweils bis um 00:00 Uhr am Tag der UV zu
erfolgen. (Die Aufgaben für die UV am DO 24.10.2024
können Sie also bis spätestens DO 24.10.2024 um 00:00 Uhr
ankreuzen.)
Änderungen bei den Kreuzerl sind ebenfalls nur bis um 00:00 am
Tag der UV möglich.
In Ihrem eigenen Interesse kann ich Sie nur ersuchen,
nicht bis zur letzten Sekunde mit dem Ankreuzen zu
warten. Sofern
nicht ein IT-Problem unsrerseits besteht, wird es keine
Nachfristen geben!
Mündliche Präsentationen von UV-Aufgaben:
Zur Beurteilung der UV wird die Anzahl der angekreuzten Aufgaben,
die Leistung pro vorgetragener Aufgabe sowie Ihre sonstige Leistung
("aktive Teilnahme") im UV herangezogen.
Natürlich werden Sie von
mir nur bei den Aufgaben zur Präsentation aufgerufen oder mit
Fragen konfrontiert, welche Sie angekreuzt haben. Die Auswahl, wer
präsentieren soll, erfolgt aber durch mich!
Bei der Beurteilung
der UV-Aufgaben haben alle Studierenden ein "Streichresultat": Bei
insgesamt N UV-Aufgabenblättern mit in Summe M Aufgaben ermittle ich
hypothetische 100% der UV-Aufgaben -- im folgenden als "MAX" bezeichnet --
gemäß der Formel
MAX=(N-1)*M/N. Bei beispielsweise N=12 und M=48 würde sich also
MAX=44 ergeben. (Natürlich können Sie weiterhin mehr als MAX
Aufgaben erreichen, wenn Sie nie fehlen und immer alle Aufgaben ankreuzen.)
Es gelten Kreuze nur bei den Aufgaben, bei denen Sie auch anwesend sind
und daher auch zum Vortragen aufgerufen oder anderweitig befragt werden
können.
Pünktlichkeit bei der UV!
Anwesenheit zumindest während der Besprechung der UV-Aufgaben!
Wenn Sie Aufgaben ankreuzen und dann ohne medizinisches Attest oder
anderweitige Rücksprache mit und Zustimmung von mir bei einer
der von Ihnen angekreuzten Aufgaben nicht anwesend sind, werden
sämtliche Kreuzerl dieses Aufgabenzettels
gestrichen. Klarerweise hat eine etwaige
Rücksprache mit mir vor dem jeweiligen UV-Termin zu erfolgen!
Egal wie Sie zur Lösung einer Aufgabe gekommen
sind -- Sie müssen Ihre Lösung jedenfalls detailliert
erklären und Fragen dazu beantworten können!
Insbesondere hat Ihre Vortragsleistung einen unmittelbaren und
signifikanten Einfluss auf die Beurteilung, da die
Punktezahl P auf die Kreuzerl und mündlichen
Präsentationen gemäß der folgenden
Formel berechnet wird:
P = 100 * (K / MAX) * [ 1 + (2-D) / 5],
wobei K die Anzahl Ihrer Kreuzerl und D die durchschnittliche
Beurteilung (als rationale Zahl zwischen 1 und 5)
Ihrer mündlichen Präsentationen ist.
Wenn Sie eine
"gefundene" Lösung nicht verstanden haben, dann lieber nicht
ankreuzen, da ein einziges Kreuzerl weniger im Allgemeinen
viel weniger kritisch ist als
eine schlechte Leistung bei einer Präsentation. Im Klartext bedeutet
dies, dass als Extremfall ein Ankreuzen aller Aufgaben immer noch zu
einer negativen Note führt, wenn die Vortragsleistung aufgrund von
offensichtlichem Unverständnis schlecht ist!
Notengebung und eventuelle zusätzliche Prüfung:
Es sind mindestens 50% (relativ zu MAX) der UV-Aufgaben anzukreuzen.
Es muss also K >= MAX/2 gelten. (Es wird auf die nächstkleinere
ganze Zahl abgerundet.) Andernfalls wurde die UV nicht bestanden.
Für die durchschnittliche Beurteilung D Ihrer Tafelleistung muss
D<4 gelten. (Also echt besser als 4.0!) Andernfalls wurde die UV nicht
bestanden.
Sofern auf diese Art und Weise alle UV-TeilnehmerInnen mindestens
fünf Mal beurteilt werden können, kann diese Lehrveranstaltung
ausschließlich
anhand der Ausarbeitung der Aufgaben (und ohne weitere Prüfung)
beurteilt werden.
Falls nach der Lehrveranstaltung am 09.01.2025 nicht für alle (offenbar noch in der
Lehrveranstaltung aktiven) TeilnehmerInnen eine derart ausreichende
Beurteilung absehbar ist, wird es
als zusätzliche Überprüfung der Beherrschung des UV-Stoffes
am 30.01.2025 während der Zeit der UV eine Klausur zum Stoff der Lehrveranstaltung
geben:
Bei der Klausur ist ein (beidseitig beschriebener) DIN-A4 Zettel als
Gedächtnishilfe erlaubt. Weitere schriftliche Unterlagen (Bücher,
Skripten, etc.) und sämtliche elektronischen Hilfsmittel
(Laptop, Tablet, Smartphone, Taschenrechner, ...) sind nicht gestattet.
Bei der Klausur können 100 Punkte erzielt werden.
Die Gesamtpunktezahl P ergibt sich dann als arithmetisches Mittel der
Punktezahlen auf die Aufgaben und auf die Klausur.
Sofern die
Mindestanforderungen erfüllt sind, gilt folgende Notenskala: Ab
zumindest 89 Punkten P wird SGT1 erreicht, ab 76 Punkten GUT2, ab 63
Punkten BEF3 und ab 50 Punkten GEN4.
Prüfungsimmanenz: Diese Lehrveranstaltung ist
prüfungsimmanent! Auf Grund des derzeit geltenden Studienrechts
bedeutet dies insbesondere,
dass Anwesenheitspflicht während der gesamten Dauer der
Lehrveranstaltung herrscht;
dass Sie jederzeit während der UV ohne Vorankündigung zum
Stoff der UV beurteilungsrelevant geprüft werden können;
dass eine Abmeldung ohne Beurteilung nur bis zum Tag vor dem dritten
("echten")
UV-Termin -- also bis 23.10.2024 um 23:59 Uhr -- möglich ist;
dass ab erfolgter Anmeldung und bei nicht rechtzeitiger Abmeldung
auch bei einem späteren Abbruch dieser Lehrveranstaltung eine
Beurteilung an Hand der bis zum Abbruch erbrachten Leistung erfolgt;
in der Praxis bedeutet dies fast immer eine Beurteilung mit NGD5;
dass nach erfolgter Beurteilung eine Verbesserung der erhaltenen
Note nicht mehr möglich ist;
dass bei Nichtbestehen dieser
Lehrveranstaltung die gesamte Lehrveranstaltung in einem
späteren Semester wiederholt werden muss!