Im Proseminar ist im Rahmen von Kleingruppen, die aus zwei (oder nach
expliziter Zustimmung durch mich) drei
Studierenden bestehen, ein Projekt auszuarbeiten und ein Vortrag zu halten.
Die Beurteilung wird anhand des von Ihnen ausgearbeiteten Projektes
(und des Vortrags) erfolgen.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an mich, wenn aus
medizinischen oder anderen nicht von Ihnen zu vertretenden
Gründen vorhersehbar ist, daß Ihnen das Erbringen
der nachstehend geforderten Leistungen teilweise oder ganz unmöglich sein
wird! Bitte beachten Sie dabei allerdings, daß bilaterale Absprachen
zwischen Lehrenden und Studierenden zwecks Erlangung von abweichenden
Prüfungsmodalitäten studienrechtlich rein gar nicht gedeckt
sind. In so einem Fall ist es unabdingbar, daß Sie sich raschest auch
direkt an die Uni-Abteilung disability&diversity
wenden!
Dies gilt sinngemäß auch für längere
Krankheiten. Soweit organisatorisch möglich, werde ich dann versuchen,
mit Ihnen eine Sonderregelung zu vereinbaren.
Kleinere "Probleme" wie eine dreitägige Verkühlung, eine kaputte
Festplatte in Ihrem PC, ein unerwartet hoher Arbeitsanfall im Studium oder in
Ihrem Beruf, oder damit verbundene anderweitige Termine sind jedenfalls keine
ausreichenden Gründe für eine Sonderregelung!
Bitte ersparen Sie Ihnen Unannehmlichkeiten und mir unnötigen
Mehraufwand, und halten Sie sich bitte strikt an diese Richtlinien. Sollten
trotz meiner Ausführungen im PS und diesen umfangreichen Richtlinien
noch Fragen zum Beurteilungsmodus bestehen, so wenden Sie sich bitte
zeitgerecht an mich. Danke!
Bitte beachten Sie, daß die Beurteilung der erfolgreichen Teilnahme
an dieser Lehrveranstaltung gruppenweise gemäß den einzelnen
Projektgruppen erfolgen wird. Alle Gruppenteilnehmer sind also als Team
für den Erfolg der Gruppe eigenverantwortlich. Eine Ausnahme von dieser
Regelung gibt es wirklich nur dann, wenn ein Gruppenmitglied auch für
mich nachprüfbar keinerlei Beitrag zur Gruppenarbeit leistet.
Ich ersuche um Bekanntgabe Ihrer PS-Gruppe sowie Absprache der
Projektthemen mit mir bis 26.03.2023. Wer sich bis zu diesem Datum in keiner
Projektgruppe befindet, wird von mir ohne weitere Rückfrage eingeteilt
bzw. der letzten gemeldeten Gruppe zugeteilt.
Zwecks Themawahl kann eine (mündliche) Rücksprache mit mir
natürlich sinnvoll sein, da ich mir vorbehalte, Themen auch abzulehnen,
wenn ich sie als ungeeignet erachte. Die Themenvereinbarung hat jedenfalls so
rechtzeitig zu erfolgen, dass auch noch Änderungswünsche von
mir berücksichtigt werden können. Achtung: Bei Unterlassung einer
entsprechend fristgerechten Vereinbarung eines Themas wird von mir ein Thema
zugewiesen!
Die PS-Vorträge werden als Gruppenarbeit am 21.06.2023 und am
28.06.2023 im Zeitraum von Vorlesung und Proseminar stattfinden.
Es versteht sich hoffentlich von selbst, dass Sie bis zum
Vortragstermin Ihr Projekt soweit fertig haben müssen, dass beim
Vortrag eine vernünftige Demo gegeben werden kann.
Pro Vortrag steht pro Gruppe eine Präsentationszeit von etwa 25
Minuten zur Verfügung! Bitte halten Sie sich an diese Vorgaben, da
deutlich kürzere Vorträge für mich nicht akzeptabel sind,
wogegen deutlich längere Vorträge die gesamte Zeitplanung zum
Einsturz bringen und daher insgesamt wohl für alle nicht akzeptabel sind.
Bitte beachten Sie weiters, dass für eine positive Beurteilung
des PS die uneingeschränkte Anwesenheit bei allen Vorträgen eine
unumgängliche Voraussetzung bildet. Merken Sie sich diese Termine also
rechtzeitig vor!
Wenn Sie Ihren Vortrag
mittels eigenem Laptop halten wollen, dann stellen Sie bitte vor dem Vortrag
sicher, dass es zu keinen technischen Komplikationen in der Kommunikation
zwischen Ihrem Laptop und unserem System kommt. (Sinnvollerweise wird dies
vorher ausprobiert.)
Da es sich beim PS um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
handelt, ist die PS-Leistung aus rechtlicher Sicht während oder
längstens kurz nach dem PS zu erbringen. Bitte geben Sie daher die Dias
Ihres Vortrags (als .PDF Datei) sowie den kompletten Code Ihres
Programmes (samt Daten) bis spätestens Ende Juli 2023 via Email bei mir
ab. Um "unvorhersehbare" Probleme zu vermeiden, empfehle ich dringend, Ihre
Projektausarbeitung so zu planen, dass eine Abgabe bereits einige Wochen
vor der eigentlichen Abgabefrist möglich ist.
Abzugeben sind alle jene Dateien (wie etwa Code, Geometriemodelle,
Texturen, etc) bei mir als .tar oder .tar.gz Datei, welche ich benötige,
um Ihr Projekt nachvollziehen zu können. Achtung: Eine ausführbare
Datei allein reicht jedenfalls nicht als Abgabe! Ihre .tar Datei soll beim
Entpacken ein brauchbar gemäß Ihren Namen oder Projekt benanntes
Verzeichnis ergeben, in welchem sich dann Ihre Projektdateien befinden
sollen. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Code ein ReadMe oder eine
ähnliche Dokumentation enthält, sodass er leicht kompilierbar und
benutzbar ist.
Eine verspätete Abgabe von Ihren PDF-Vortragsdias und/oder
Ihren Code/Daten nach der Abgabefrist wird von mir nicht problemlos akzeptiert
werden, sondern wird automatisch pro Tag Verspätung eine Abwertung Ihrer
prinzipiell erzielten PS-Note um einen Grad bewirken! Im Klartext bedeutet
dies, dass eine Abgabe am dritten Tag nach der Abgabefrist bereits sehr
problematisch werden kann, wenn Ihre PS-Leistung nicht wirklich sehr gut war,
und am vierten Tag nach der Abgabefrist jedenfalls automatisch eine
Beurteilung Ihrer PS-Leistung mit NGD5 nach sich zieht, ohne weiteres "wenn
und aber".
Bitte achten Sie weiters darauf, dass Ihr Projekt auf den
Linux-Maschinen des Instituts lauffähig ist! Im Zweifelsfall gilt unser
Rechner "bergilt"(???) als Referenzrechner, auf dem Ihr Projekt
lauffähig sein muß.
Bitte sprechen Sie unbedingt rechtzeitig mit mir, sollten Sie der Meinung
sein, dass diese Anforderungen für gerade Ihr Projekt unzumutbar
wäre. (Sie werden wirklich sehr gute Gründe brauchen, um mich zu
überzeugen, von diese Anforderungen abzuweichen...)
Es empfiehlt sich wohl, mich einige Zeit vor den Vorträgen eine
Vorabversion der Demo oder der Vortragsdias sehen zu lassen, oder zumindest
Details des geplanten Vorhabens mit mir zu besprechen.
Achtung: Das PS ist prüfungsimmanent! Auf Grund
des derzeit geltenden Studienrechts bedeutet dies insbesondere,
daß Anwesenheitspflicht während der gesamten Dauer der
Lehrveranstaltung herrscht;
daß eine Abmeldung ohne Beurteilung nur bis 21.03.2023
um 23:59 Uhr möglich ist;
daß ab erfolgter Anmeldung und bei nicht rechtzeitiger Abmeldung
auch bei einem späteren Abbruch dieser Lehrveranstaltung eine
Beurteilung an Hand der bis zum Abbruch erbrachten Leistung erfolgt;
in der Praxis bedeutet dies fast immer eine Beurteilung mit NGD5;
daß nach erfolgter Beurteilung eine Verbesserung der erhaltenen
Note nicht mehr möglich ist;
daß bei Nichtbestehen dieser
Lehrveranstaltung die gesamte Lehrveranstaltung in einem
späteren Semester wiederholt werden muß!